Zwar konnte die Stadtkapelle ihren satzungsgemäßen Ausbildungsauftrag mit Digitalunterricht und viel Verständnis der Eltern in Lockdown-Zeiten komplett auf Online umstellen. „Trotzdem fehlt uns fast ein ganzer Jahrgang in der Ausbildung“, stellte der 1. Vorsitzende Georg Machl bei der Jahreshauptversammlung fest. Manche der Kinder wollten allerdings keinen digitalen Unterricht. Wofür die Verantwortlichen der Stadtkapelle durchaus Verständnis zeigen.
Ausbildungsleiter Martin Zwiefelhofer ging bei seinem Rückblick etwas genauer in das Detail. Geplant war mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 die Ausarbeitung eines neues Konzeptes für das Anfängerorchester, die Jugendkapelle und die Bläserklassen an der Grundschule. „Im Ergebnis gab es aber keine Proben für das Anfängerorchester und kein Jugendkonzert“. Die Probenräume durften zwar für den online-Unterricht genutzt werden. Problem war aber das gemeinsame Spiel in Gruppen. Auch für die Bläserklassen, welche ebenfalls keinen Orchesterunterricht durchführen konnten. Der Leiter dieses Projektes an der Grundschule Peter Weber konnte aber trotzdem im letzten Jahr eine neue Klasse mit 13 Kindern im digitalen Unterricht starten. „Auch heuer sieht es so aus, dass wieder eine neue Klasse zusammenkommen wird“ sagte dazu Martin Zwiefelhofer. Ebenfalls als Onlineformat fanden im Herbst des letzten Jahres und in diesem Januar die Prüfungen des Musikbundes von Ober- und Niederbayern zu den Leistungsabzeichen statt.
Seit Pfingsten gelang nun ein Neustart in der Nachwuchsarbeit. Magdalena Weber, Georg Auer und Peter Weber haben in einem gemeinsamen neuen Konzept Voraussetzungen geschaffen, welche das gemeinsame Musizieren unter der Beachtung von Hygienschutz-Maßnahmen für den Gruppen- und Orchesterunterricht wieder ermöglichte. Die Vereinsverantwortlichen der Stadtkapelle hoffen nun, dass sich bis zum Termin des Jugendkonzertes am 28. Januar 2022 die Situation weiter normalisiert und für die jungen Musikerinnen und Musiker die Bühne im großen Rathaussaal zum ersten Auftritt in der Öffentlichkeit wieder betreten werden darf.